Planung und Genehmigung der Gastransportleitung AUGUSTA
Durch den Ausstieg aus Kernkraft und Kohleenergie werden zunehmend Gaskraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Der Bedarf zur Errichtung einer Gastransportleitung zwischen der Verdichterstation in Wertingen und dem Netzknoten Kötz wurde erstmalig im Netzentwicklungsplan Gas 2016-2026 und in allen darauffolgenden Netzentwicklungsplänen Gas durch die Bundesnetzagentur bestätigt.
Die bayernets GmbH erarbeitete in der Folge eine Machbarkeitsstudie und prüfte mögliche Trassenführungen. Dazu wurden Vermessungen, Voruntersuchungen des Bodens und Umweltuntersuchungen vorgenommen. Während dieser Planungen steht bayernets im kontinuierlichen Kontakt mit Gemeinden, Eigentümern und Flächennutzern, sucht den Austausch mit Anrainern und stellt das Projekt der Öffentlichkeit vor.
Trassenfindung und Trassenverlauf
Auf Grundlage der Vorplanungen wurden verschiedene Trassenführungen geprüft. Dabei erfolgt die Prüfung der Trassenverläufe nach bestimmten Kriterien. Dazu zählt ein möglichst geradliniger Verlauf der Leitung, die Möglichkeit der Bündelung mit bestehender Infrastruktur, wie zum Beispiel Stromtrassen, die Umwelt- und Raumverträglichkeit der Trasse sowie den topographischen Gegebenheiten.
Um die Auswirkungen auf Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten, wird der Trassenverlauf möglichst parallel zur bereits bestehenden Stromtrasse sowie zur unterirdischen Gastransportleitung Senden-Vohburg (SV50) verlaufen.
Der geplante Verlauf löst somit vergleichsweise geringe Inanspruchnahme von Schutzgebieten oder Gebieten der Regionalplanung aus und ist auch in Anbetracht der topographischen Gegebenheiten als günstig zu bewerten.
Raumordnungsverfahren
Da die geplante Gastransportleitung AUGUSTA mit einer Länge von circa 40,5 Kilometern zwei Landkreise quert, wurde dem Planfeststellungsverfahren als eigentlichem Genehmigungsverfahren ein Raumordnungsverfahren vorangestellt. Damit wird sichergestellt, dass alle raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten, darunter auch Fragen des Umweltschutzes, geprüft werden.
Ziel des Raumordnungsverfahrens ist es, abzugleichen, ob die Gastransportleitung AUGUSTA mit den Grundsätzen der Landesplanung übereinstimmt. Am Ende des Verfahrens steht eine landesplanerische Beurteilung, welche auch als Beurteilungsbasis für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren dient.
1. Prüfung der Erforderlichkeit
Initial prüft die Regierung von Schwaben, als höhere Landesplanungsbehörde, ob das Bauvorhaben zur Gastransportleitung AUGUSTA erheblich überörtliche Raumbedeutsamkeit aufweist und entscheidet daraufhin über die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens.
2. Einleitung des Raumordnungsverfahrens
Die bayernets GmbH stellt zunächst die für ein Raumordnungsverfahren erforderlichen Unterlagen zusammen und reicht diese bei der zuständigen Landesplanungsbehörde, der Regierung von Schwaben, ein. Diese überprüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und eröffnet anschließend das Verfahren.
3. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Das Raumordnungsverfahren sieht eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Hierfür werden die Träger öffentlicher Belange wie Gemeinden, Fachbehörden und Verbände gebeten, zum Vorhaben Stellung zu nehmen.
4. Abwägung
Die Regierung von Schwaben nimmt eine Abwägung der öffentlichen Belange vor und beurteilt die Raumverträglichkeit der Gastransportleitung AUGUSTA.
5. landesplanerische Beurteilung
Das Raumordnungsverfahren endet spätestens sechs Monate nach Eröffnung des Verfahrens mit einer landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Schwaben. Die Verfahrensbeteiligten sowie die Öffentlichkeit werden über diese informiert. Bei einer positiven Beurteilung des Vorhabens ist gesichert, dass die Gastransportleitung AUGUSTA ein raumverträgliches Vorhaben ist. Der raumordnerische Entscheid dient als Informations- und Beteiligungsbasis für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren.
Das Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von Bauvorhaben von öffentlichem Interesse. Es tritt an die Stelle einer sonst erforderlichen Vielzahl von Einzelgenehmigungen. Somit regelt es in nur einem Verfahren nahezu alle öffentlichen und rechtlichen Belange zwischen bayernets und allen durch das Bauvorhaben berührten Akteure. Die Beteiligung dieser ist ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens.
Vollständigkeitsprüfung
Vor dem offiziellen Beginn des Planfeststellungsverfahrens stellt bayernets die dafür notwendigen Planfeststellungsunterlagen zusammen. Diese werden zunächst von der Planfeststellungsbehörde, der Regierung von Schwaben, auf Vollständigkeit geprüft.
1. Antragstellung
Das Planfeststellungsverfahren für die Gastransportleitung AUGUSTA beginnt mit der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen durch die bayernets GmbH bei der Planfeststellungsbehörde. Dies ist in diesem Fall die Regierung von Schwaben.
2. Bekanntmachung und Auslegung der beantragten Planung
Für die von bayernets eingereichten Unterlagen gibt es eine Auslegungspflicht von einem Monat. Die Pläne werden in den Gemeinden Wertingen, Laugna, Zusamaltheim, Villenbach, Holzheim, Glött, Winterbach, Dürrlauingen, Haldenwang, Burgau, Rettenbach und Kötz zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden von den Gemeinden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
3. Einwendungen und Stellungnahmen
Jeder, der von dem Vorhaben berührt sein kann, hat die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von üblicherweise einem Monat nach Ende der Auslegung bei der Regierung von Schwaben schriftlich Einwendung in Form von sachlichen Argumenten zum Vorhaben zu erheben.
4. Äußerung des Antragstellers zu den Einwendungen und Stellungnahmen
Zu den fristgerecht bei der Regierung von Schwaben eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen wird die bayernets GmbH fachlich Stellung nehmen.
5. Erörterungstermin
Ziel des Erörterungstermins ist es, die einzelnen Einwendungen und Stellungnahmen zum Leitungsbauprojekt zu diskutieren sowie den Einwendungsträgern eine Gelegenheit zu geben, ihre Standpunkte näher darzulegen. Zeit und Ort des Erörterungstermins werden ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
6. Gegebenenfalls Planänderung
Bei einer Planänderung werden die geänderten Planungsunterlagen entweder denjenigen, die von dieser Änderung berührt sind, direkt zugesandt oder wiederum öffentlich ausgelegt.
7. Prüfung und Abwägung
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung findet eine umfassende Bewertung und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange durch die Regierung von Schwaben statt.
8. Planfeststellungsbeschluss
Das Planfeststellungsverfahren endet schließlich mit dem Planfeststellungsbeschluss. Mit diesem Beschluss liegt eine Genehmigung für die Gastransportleitung AUGUSTA vor, bei der alle relevanten Belange berücksichtigt worden sind.
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